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   SG Mainz, 07.10.2019 - S 14 AS 582/19 ER   

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https://dejure.org/2019,36940
SG Mainz, 07.10.2019 - S 14 AS 582/19 ER (https://dejure.org/2019,36940)
SG Mainz, Entscheidung vom 07.10.2019 - S 14 AS 582/19 ER (https://dejure.org/2019,36940)
SG Mainz, Entscheidung vom 07. Oktober 2019 - S 14 AS 582/19 ER (https://dejure.org/2019,36940)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 21 Abs 6 S 1 SGB 2, § 21 Abs 6 S 2 SGB 2, § 24 Abs 1 SGB 2, § 20 Abs 1 SGB 2, Art 1 Abs 1 GG
    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf bei unabweisbarem laufenden besonderen Bedarf - PC mit Software für einen Schüler einer Berufsfachschule I für Informationsverarbeitung und Mediengestaltung - verfassungskonforme Auslegung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sozialhilfe - Mehrbedarf PC mit Software

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Berufsfachschüler braucht einen PC - Das Jobcenter muss für IT-Ausbildung einen gebrauchten Computer finanzieren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mehrbedarf für PC bei Berufsschule für Informationsverarbeitung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Jobcenter muss Anschaffungskosten für gebrauchten PC und preiswertesten Microsoft-Office-Paket übernehmen bei Besuch einer Berufsfachschule mit IT-Schwerpunkt - Entsprechende verfassungskonforme Anwendung von § 21 Abs. 6 SGB II

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 08.05.2019 - B 14 AS 13/18 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - Kosten für Schulbücher

    Auszug aus SG Mainz, 07.10.2019 - S 14 AS 582/19
    Es spricht nach summarischer Prüfung und unter Berücksichtigung der neuen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu Schulbüchern (BSG, Urteil vom 08. Mai 2019 - B 14 AS 13/18 R) vieles dafür, dass die Grundsicherung auch in Fällen einzustehen hat, in denen der schulische Bildungsgang auch die häusliche Arbeit mit einem PC zwingend voraussetzt - sei es aufgrund einer "Laptop-Klasse" oder aufgrund der IT-fokussierten fachlichen Prägung des Bildungsgangs.

    Dies unterscheidet die vorliegende Situation nicht von der bereits durch das Bundessozialgericht entschiedenen Situation, dass aufgrund der Lernmittelfreiheit in vielen Ländern der Bedarf an Schulbüchern in Ländern ohne Lernmittelfreiheit mit einem zu geringen Betrag im Regelbedarf abgebildet ist (BSG, Urteil vom 08. Mai 2019 - B 14 AS 13/18 R - juris Rn. 20).

    Das Bundessozialgericht nimmt in solchen Situationen eine verfassungskonforme Auslegung des § 21 Abs. 6 SGB II vor (BSG, Urteile vom 8. Mai 2019 - B 14 AS 6/18 R; B 14 AS 13/18 R).

    Ob der Bedarf, also der Ankauf eines schulisch benötigten PC und der schulisch benötigten Software, ein prognostisch laufender Bedarf ist, weil er während des gesamten Schulbesuchs anfällt (zu dieser Konstruktion: (BSG, Urteil vom 08. Mai 2019 - B 14 AS 13/18 R - Rn. 29), ob die "laufende Benutzung" maßgeblich ist, ein Vergleich zum Leasen des PC und der Software gezogen wird, oder eine einmalige Ausgabe und es teleologischen Reduktion des Merkmals "laufend" bedarf, muss vorliegend nicht entschieden werden, da es sich im Ergebnis gleichkommt und die Prüfung im einstweiligen Rechtsschutz summarisch erfolgt.

  • BVerfG, 23.07.2014 - 1 BvL 10/12

    Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß

    Auszug aus SG Mainz, 07.10.2019 - S 14 AS 582/19
    Als grundrechtliche Position steht dem Antragsteller sein von der erkennenden Kammer anerkannter, schulisch begründeter Bedarf zur Seite, der aufgrund des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG) durch den Staat zu decken ist (BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 1 BvL 10/12 -, BVerfGE 137, 34-103).

    Fehlt es - wie hier - aufgrund der vorliegend zugrunde gelegten Berechnung des Regelbedarfs an einer Deckung der existenzsichernden Bedarfe, haben die Sozialgerichte nach einer ausdrücklichen Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts Regelungen wie § 24 SGB II über gesondert neben dem Regelbedarf zu erbringende einmalige, als Zuschuss gewährte Leistungen verfassungskonform auszulegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 1 BvL 10/12 - juris Rn. 116).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Mainz, 07.10.2019 - S 14 AS 582/19
    Die Folgenabwägung hat unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange der Antragstellerinnen zu erfolgen (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12.1.2005, 1 BvR 569/05).

    Ein Eilbedarf besteht, wenn dem Betroffenen ohne die Eilentscheidung eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (vgl. BVerfG Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05Rn 23 - Breith 2005, 803; BVerfG Beschluss vom 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91Rn 28 - BVerfGE 93, 1).

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus SG Mainz, 07.10.2019 - S 14 AS 582/19
    Ein Eilbedarf besteht, wenn dem Betroffenen ohne die Eilentscheidung eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (vgl. BVerfG Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05Rn 23 - Breith 2005, 803; BVerfG Beschluss vom 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91Rn 28 - BVerfGE 93, 1).
  • BSG, 08.05.2019 - B 14 AS 6/18 R

    Schulbücher vom Jobcenter?

    Auszug aus SG Mainz, 07.10.2019 - S 14 AS 582/19
    Das Bundessozialgericht nimmt in solchen Situationen eine verfassungskonforme Auslegung des § 21 Abs. 6 SGB II vor (BSG, Urteile vom 8. Mai 2019 - B 14 AS 6/18 R; B 14 AS 13/18 R).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus SG Mainz, 07.10.2019 - S 14 AS 582/19
    Das Bundesverfassungsgericht hat darauf hingewiesen, dass bei langlebigen Wirtschaftsgütern schnell eine Unterdeckung entstehen kann, die durch die Verwaltung und die Sozialgerichte zu vermeiden ist (Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09.
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus SG Mainz, 07.10.2019 - S 14 AS 582/19
    Dieses gibt nur in extremen Ausnahmesituationen, bei drohendem Tod und fehlenden evidenzmedizinischen Behandlungsmethoden einen Anspruch auf eine bestimmte Behandlungsmethode, der sich ohnehin nicht gegen die Antragsgegnerin sondern gegen die Krankenkasse richten würde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06. Dezember 2005 - 1 BvR 347/98).
  • BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 13/10 R

    Arbeitslosengeld II - Hygienemehrbedarf bei Aids-Erkrankung - bis 2010 Übernahme

    Auszug aus SG Mainz, 07.10.2019 - S 14 AS 582/19
    Eine dafür nötige atypische Bedarfslage im Sinne des § 73 SGB XII liegt bei einem schulischen Bedarf nicht vor; dieser ist dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zuzuordnen (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 19. August 2010 - B 14 AS 13/10 R).
  • BVerfG, 27.11.2017 - 1 BvR 1555/14

    Keine Verpflichtung zur Einrichtung eines gesonderten Unterrichtsfachs Ethik an

    Auszug aus SG Mainz, 07.10.2019 - S 14 AS 582/19
    Es kann offen bleiben, ob sich der Antragsteller zusätzlich auf ein im Grundgesetz verankertes Recht auf Bildung berufen kann; dieses ist umstritten und wurde vom BVerfG bislang offen gelassen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27. November 2017 - 1 BvR 1555/14 - juris).
  • BVerfG, 06.08.2014 - 1 BvR 1453/12

    Nichtannahmebeschluss: Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Bedürftigkeit im

    Auszug aus SG Mainz, 07.10.2019 - S 14 AS 582/19
    Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren dürfen grundsätzlich auf eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten der Hauptsache oder auf eine Folgenabwägung gestützt werden (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 6.8.2014, 1 BvR 1453/12, und vom 6.2.2013, 1 BvR 2366/12; LSG NRW, Beschluss vom 14.09.2017; L 21 AS 1459/17 B ER, L 21 AS 1460/17 B, juris, Rn. 32 ff.).
  • BVerfG, 06.02.2013 - 1 BvR 2366/12

    Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) an Gewährung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2017 - L 21 AS 1459/17

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II im

  • SG Altenburg, 06.02.2020 - S 47 AS 213/19

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender

    Die vorliegende Fallkonstellation unterscheidet sich deutlich von den Fällen, in denen die Nutzung eines privat finanzierten Computers die Teilnahme am schulischen Unterricht als solche prägt bzw. wegen der Spezifik der Unterrichtsinhalte unabdingbar ist (vgl. SG Hannover, Beschluss vom 6. Februar 2018 - S 68 AS 344/18 ER zur Nutzung eines Tabletts im Schulunterricht, sogn. "Tablettklassen"; SG Mainz, Beschluss vom 7. Oktober 2019 - S 14 AS 582/19 ER zur Anschaffung eines PC bei Besuch einer Berufsfachschule für Informationsverarbeitung und Mediengestaltung).
  • SG Köln, 24.06.2020 - S 32 AS 2150/20

    Coronapandemie: Erfolgreicher Eilantrag eines Schülers auf Mehrbedarf für den

    Soweit der Antragsteller hier einen höheren Betrag angesetzt hat, ist darauf hinzuweisen, dass der Bedarf auch durch ein gebrauchtes Gerät erfüllt werden kann (vgl. SG Mainz, Beschluss vom 07.10.2019 - S 14 AS 582/19 ER).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.09.2021 - L 9 AS 2301/20
    Es kann dahinstehen, ob ein Anspruch auf die Kosten eines internetfähigen Computers zur Teilnahme an einem pandemiebedingten Schulunterricht im heimischen Umfeld grundsätzlich einen nach § 21 Abs. 6 SGB II anzuerkennenden Mehrbedarf darstellen kann (so mit ausführlicher Begründung LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.05.2020 - L 7 AS 719/20 B ER, L 7 AS 720/20 B -, und grundsätzlich für die Anschaffung eines Computers für schulische Zwecke SG Cottbus, Beschluss vom 15.12.2019 - S 29 AS 1540/19 -, SG Mainz, Beschluss vom 07.10.2019 - S 14 AS 582/19 ER - SG Duisburg, Beschluss vom 30.08.2019 - S 38 AS 3126/19 ER -, jeweils juris) oder, ob, wie das SG ausführt, ein Anspruch auf Übernahme der Anschaffungskosten bereits deshalb ausscheidet, weil es sich bei der einmaligen Anschaffung eines Computers nicht um einen laufenden Bedarf im Sinne des § 21 Abs. 6 SGG handelt (so auch SG Altenburg, Urteil vom 06.02.2020 - S 47 AS 213/19 -, juris) oder weil aufgrund der nach Art. 14 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg i.V.m. § 94 Abs. 1 Satz 1 Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) in Baden-Württemberg geltenden Lernmittelfreiheit (vgl. zum Anspruch auf Übernahme der Kosten für Schulbücher, die mangels Lernmittelfreiheit selbst gezahlt werden müssen, als Härtefallmehrbedarf BSG, Urteil vom 08.05.2019 - B 14 AS 13/18 R -, juris) die Kosten durch die Lernmittelfreiheit abgedeckt sind.
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